Kosten und Erstattung
Ich biete einen kostenlosen ersten Informationsaustausch (telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort nach Absprache) an.
Dabei kläre ich Sie über die anfallenden Kosten und die Möglichkeit einer Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse auf.
Ernährungstherapie (nach § 43 SGB V) wird beim Vorliegen einer
Notwendigkeitsbescheinigung
von den Krankenkassen bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses teilt Ihnen Ihre Krankenkasse mit.
Für die Anfrage auf Bezuschussung wird
- die Notwendigkeitsbescheinigung
- mein Kostenvoranschlag
- mein Qualifikationsnachweis als Diätassistentin
bei der Krankenkasse eingereicht.
Der Qualifikationsnachweis ist erforderlich, weil eine Bezuschussung nur genehmigt wird, wenn eine qualifizierte Diätassistentin / ein qualifizierter Diätassistent die Ernährungstherapie durchführt. Dadurch wird die erforderliche Professionalität gewährleistet.
Eine Notwendigkeitsbescheinigung kann bei einer Vielzahl von Krankheitsbildern von der Ärztin / dem Arzt ausgestellt werden und wird nicht auf das Budget des Arztes angerechnet.

Individualberatung (60 Minuten) 84,00 €
Individualberatung (30 Minuten) 53,00 €
BIA Messung einzelner Termin 84,00 € mit Messung und Auswertungsgespräch
BIA Messung im Rahmen der 49,00 € Therapieeinheiten mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung
Auswertung eines Ernährungsprotokolls 129,00 € nicht im Rahmen der Therapie über die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und ein Besprechungstermin (30 Minuten)